Starthilfe für Unternehmen

Innovationsförderung

Beitrag von Franz Möltgen, Dipl.-Ing., Patentanwalt, Keller Schneider Patentanwalts GmbH

In der heutigen Welt der raschen technologischen Fortschritte sind Innovationen das Lebenselixier von Unternehmen. Neue Ideen und Technologien ermöglichen es, wettbewerbsfähig zu bleiben und sich von der Konkurrenz abzuheben. In einer Zeit, in der Nachahmungen und Produktfälschungen allgegenwärtig sind, fällt dem Schutz von Innovationen eine entscheidende Bedeutung zu.

Doch gerade für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die nicht über die erforderlichen Ressourcen und Fachkenntnisse verfügen, um ihre Innovationen optimal zu schützen, ergibt sich ein großer Wettbewerbsnachteil. Hier setzt das Förderprogramm „Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen – Unternehmen Patentierung“, kurz WIPANO, an, das Unternehmen dabei unterstützt, ihre Innovationen wirksam zu schützen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

Anteilsfinanzierung als nachträglicher Zuschuss

Das WIPANO Programm ist eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und wird vom Projektträger Jülich verwaltet. Das Programm unterstützt Unternehmen durch eine Anteilsfinanzierung in Form eines nachträglichen Zuschusses. Der Zuschuss kann einmal, üblicherweise zum Laufzeitende des geförderten Projekts beantragt werden.

Die Zuschussquote der Anteilsfinanzierung beträgt 50 % der förderfähigen Aufwendungen, die mit 33.200 Euro pro Idee begrenzt sind. Das Programm richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups, um diese auf dem Weg zum Schutz ihrer Innovationen zu begleiten.

Innovationsschutz im Fokus

Das WIPANO Programm fördert Unternehmen über zwei Jahre: Von der ersten Idee bis zur greifbaren Innovation, bei der die Umsetzung der Idee in einem Produkt und sogar die erste Durchdringung des Markts erfolgen kann.

Wie in der Abbildung erkennbar, durchläuft eine Idee von ihrem Ursprung links unten bis zur greifbaren Innovation rechts oben idealerweise mehrere Etappen. Zunächst erfolgt eine Prüfung der Idee, dann wird ein geeigneter Schutz der Idee abgeleitet und schließlich wird die Verwertung der Idee vorbereitet.

Das WIPANO Programm bietet hierbei für jede Etappe passende Leistungspakete (LPs). Zu diesem Zweck ist das Programm in fünf verschiedene LPs unterteilt, die durch die verschiedenen Etappen hinweg eine zielgerichtete Unterstützung ermöglichen. Die LPs sind In der Darstellung farblich den verschiedenen Etappen zugeordnet.

Die Leistungspakete im Detail

Den Grundstein bildet zunächst die Prüfung im Rahmen des LP 1 und des LP 2. Das LP 1 bietet mit einer Neuheitsrecherche eine erste Überprüfung, ob die Idee tatsächlich noch neu ist und somit später überhaupt geschützt werden kann.

Im LP 2 wird die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Idee genauer beleuchtet und analysiert. Die ersten beiden LPs schaffen damit eine fundierte Entscheidungsgrundlage aus zwei verschiedenen Blickwinkeln. So lassen sich aussichtlose Ideen bereits früh von aussichtsreichen Ideen trennen, damit weitere Investitionen nur für den Schutz aussichtsreicher Ideen getätigt werden müssen.

Den Kern der Förderung und das mit förderfähigen Ausgaben von bis zu 20.000 Euro größte LP bildet das LP 4. Hier werden sämtliche zum tatsächlichen Schutz der Idee nötigen Schritte gefördert. Von der Ausarbeitung der Patentanmeldung durch einen zugelassenen Patentanwalt über die bei der Einreichung zu bezahlenden Amtsgebühren bis hin zu dem anschließenden Prüfungsverfahren können entstandene Kosten angesetzt werden. Die Patentanmeldungen können sowohl national als auch international erfolgen. Zudem werden auch andere Schutzrechtsarten wie Gebrauchsmusteranmeldungen, Marken- und Designanmeldungen gefördert. Hierdurch lässt sich rund um die Idee eine zugeschnittene Schutzrechtsfamilie aufbauen, die einen bestmöglichen Schutz bietet.

Im LP 5 werden insbesondere Verwertungsaktivitäten gefördert und so eine aktive Nutzung der Innovation ermöglicht. Hier sind beispielsweise Kosten für die Entwicklung von Prototypen, Marketingstrategien, Werbematerialien und andere Verwertungsaktivitäten förderfähig.

Dem LP 3 kommt eine Sonderstellung zu. Wie in der Darstellung erkennbar, ist das LP 3 keiner spezifischen Etappe zugeordnet. Das LP 3 dient vielmehr als strategische Begleitung durch das komplette Fördervorhaben und unterstützt den reibungslosen Ablauf.

So wird im Rahmen des LP 3 beispielsweise eine individuelle Beratung zu der strategischen Ausrichtung der Schutzrechtsanmeldung gefördert. Das LP 3 umfasst ferner auch die Koordinierung des Förderprojekts durch einen qualifizierten externen Dienstleister. Von dieser Möglichkeit sollten Unternehmen unbedingt Gebrauch machen, um einen reibungslosen Ablauf des Förderprojekts und letztendlich eine erfolgreiche Auszahlung des Zuschusses zu sichern.

Fallstricke bei der Projektkoordinierung

Gerade bei der Koordinierung gibt es einige Fallstricke, die für ein gelungenes Förderprojekt beachtet werden müssen. Dies soll am Beispiel einer internationalen Patentanmeldung verdeutlicht werden: Angenommen ein Unternehmen möchte sich im Rahmen des WIPANO Programms einen 50 %-igen Zuschuss zu einer internationalen Patentanmeldung sichern. Die internationale Patentanmeldung selbst wird durch das LP 4 gefördert. Damit jedoch eine Patentanmeldung im LP 4 überhaupt gefördert wird, muss auch eine Prüfung im Rahmen des LP 1 und 2 durchgeführt werden. Für den speziellen Fall einer internationalen Patentanmeldung ist es zudem erforderlich, dass im Rahmen des LP 3 zusätzlich eine patentanwaltliche Beratung zu einer geeigneten Schutzrechtsstrategie erfolgt. Wer seine Projektkoordinierung in sicheren Händen wissen möchte, sollte also am besten auf externe Erfahrung zurückgreifen und sich dazu mit Patentanwaltskanzleien in Verbindung setzen, die bereits mehrere Förderprojekte begleitet haben.

Grenzen des WIPANO Programms

Das WIPANO Programm richtet sich primär an Unternehmen bei der erstmaligen schutzrechtlichen Absicherung, die noch am Anfang ihrer Ideen stehen. Sind in den letzten drei Jahren technische Schutzrechtsanmeldungen, also Patentanmeldungen oder Gebrauchsmusteranmeldungen, eingereicht worden oder ist das Vorhaben schon fortgeschritten, ist keine Förderung mehr möglich. In solchen Fällen gibt es aber andere geeignete Förderungsprogramme, wie beispielsweise den KMU-Fonds „Ideas powered for business“.

Neuauflage WIPANO

Im Januar 2024 soll das WIPANO Programm neu aufgelegt werden. Diese Neuauflage spiegelt die kontinuierliche Anpassung des Programms an die sich ändernden Bedürfnisse der Unternehmen wider. Mit der Neuauflage wird auch eine Veränderung und Vereinfachung der LPs einhergehen. Die geplanten Änderungen im WIPANO Programm machen Hoffnung, dass sich der bisher etwas schwierige Zugang zu den Fördermitteln vereinfacht und mehr Innovationen gefördert werden können. Denn: Innovation bedeutet Fortschritt.

Erstmals erschienen in: TiB Ausgabe 06/2023 NOV/DEZ

Hier finden Sie weitere Beiträge zum Thema "Patentrechte"